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Allgemeine Mietbedingungen für Zelte und Pagoden

Stand März 2023

Geltung

Wir liefern ausschließlich aufgrund unserer allg. Geschäftsbedingungen sowie zusätzlichen Vereinbarungen gemäß schriftlichem Auftrag. Abweichende Bestimmungen gelten nur in schriftlicher Form und nach Bestätigung beider Parteien, mündliche Vereinbarungen sind unwirksam. Diese Mietbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegen Bestätigung des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

 

Angebote und Vertragsabschlüsse

Unsere Angebote sind gültig bis zu dem im Angebot genannten Zeitpunkt. Bei Überschreitung der Optionsfrist ohne schriftliche Rückbestätigung behalten wir uns eine anderweitige Vermietung vor. Alle Vereinbarungen werden für uns erst mit beiderseitiger schriftlicher Bestätigung bindend. 

 

Rücktritt vom Vertrag

Eine kostenfreie Stornierung der gemieteten Gegenstände ist bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei einer Stornierung bis 14 Tage vor der Veranstaltung berechnen wir 50% der Kosten. Bei einer späteren Stornierung berechnen wir 90% der Kosten.

 

Behandlung des Mietgegenstandes

Die Zelte dürfen nur zu den vertraglich vorgesehenen Zwecken genutzt werden. Eine Untervermietung oder Umstellung der Zelte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung unsererseits.

Die Pagoden und Zelte sind nach der Veranstaltung vom Restmüll zu befreien und besenrein zu verlassen, evtl. Aufräumarbeiten beim Abbau werden separat im Stundensatz berechnet.

Bei einer Nutzung von Küchengeräten muss der Untergrund entsprechend ausgelegt werden. In den Zelten sind offene Feuer nicht erlaubt. Bei Küchennutzung entstehen gesonderte Reinigungskosten gemäß Vertrag nach Aufwand.

Das Bekleben der Gerüste und Planen ist nicht gestattet. Das Anbringen von Werbematerial darf nur in Rücksprache erfolgen und setzt voraus, dass der Mieter dieses ohne Schaden entfernt.

Der Auftraggeber haftet für evt. Schäden an den Zelten während der Mietdauer.

 

Lieferung

Die Transportkosten berechnen sich nach Bestellmenge, dem Gewicht der Ladung und der Entfernung. Die Miet- und Transportkosten beinhalten nicht den Auf- und Abbau der gemieteten Gegenstände, außer es wird im Vertrag angegeben. Auf- und Abbau wird gesondert in Rechnung gestellt und vor Vertragsabschluss bestellt.

Die Transportkosten beinhalten die Anlieferung und Abholung von Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 19.00 Uhr. Wartezeiten sowie extra Anfahrten durch Einsammeln von nicht bereitgestellten Mietgegenständen wird dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt.

 

Aufbauort

Der Aufbauort muss mit LKW bzw. Anhänger befahrbar sein. Das Aufbaugelände muss eben und frei von Behinderungen sein. Bei Unebenheiten im Gelände wird der Mehraufwand für den Bau der Unterkonstruktion berechnet.

Der Mieter hat für Strom- und Wasseranschlüsse während des Auf- und Abbaus zu sorgen. Die Kosten für Strom und Wasser gehen zu Lasten des Mieters.

Für Schäden, die durch die Baumaßnahmen am Baugelände über oder unter der Erde entstehen, haftet der Vermieter nicht, soweit den Vermieter nicht der Vorwurf von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit trifft. Die Wiederherstellung des Baugeländes in den ursprünglichen Zustand inklusive der Pfostenlöcher ist Sache des Mieters.

 

Übergabe des Mietgegenstandes

Mit Übergabe der gemieteten Zelte/Pagoden geht die Gefahr auf die Mieter über.

 

Behördliche Genehmigungen

Alle anfallenden Behördengebühren und die Herbeiführung dieser gehen zu Lasten des Mieters.

Die behördliche Abnahme des Mietgegenstandes ist umgehend nach Aufbau vorzunehmen.

Feuerlöscher und Notausgangsschilder sind Sache des Mieters und sind am Tag der Bauabnahme betriebsbereit zu halten.

 

Mietdauer

Die Mietdauer gilt für die im Vertrag genannte Zeit. Gibt der Mieter die gemieteten Artikel nicht termingerecht zurück, so verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zur Rückgabe. Es wird jeweils die volle Gebühr pro angefangenen Tag berechnet. Sollten uns durch die nicht vertragsgemäße Rückgabe Mehr- oder Ausfallkosten sowie Vertragsstrafen entstehen, so werden diese in vollen Umfang auf den Mieter übertragen.

 

Haftung

Die Sicherung und Beleuchtung des Zeltplatzes ist Sache des Mieters.

 

Schäden

Schäden, die während der Dauer des Mietverhältnisses durch Wind, Wasser, Schnee oder Feuer an der Mietsache entstehen und die Gebrauchsmöglichkeit der Mietsache einschränken, berechtigen den Mieter nicht zur Mietzinsminderung, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch den Vermieter beruht.

Der Mieter ist verpflichtet für alle Risiken geeignete Versicherungen abzuschließen. Er ist verpflichtet bei starkem Wind die Zelte ringsum zu verschließen.

Die Zelte befinden sich auf dem neuesten Stand und sind wasserdicht imprägniert. Eine Garantie für absolute Wasserdichtheit und eine Haftung für Wasserschäden an Einrichtungs- oder Ausstellungsschäden wird durch uns nicht übernommen. Schäden am Zelt die durch den Mieter oder Dritte entstehen werden dem Mieter in vollem Umfang in Rechnung gestellt.

Unsere Zelte sind nicht schneelasttauglich. Der Kunde hat demnach bei entsprechenden Wetterverhältnissen für eine Räumung des Zeltdaches von Schnee, Wasser bzw. Eis zu sorgen.

 

Mietzins

Es gilt ausschließlich der von uns schriftlich bestätigte Mietzins. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wir behalten uns vor, eine Anzahlung zu erheben.

Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts gegen unsere Forderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen möglich.

 

Zahlungsbedingungen

Der Mietpreis ist nach Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug fällig. Wir behalten uns vor eine Anzahlung zu erheben, dieses wird jeweils im Vertrag angegeben. Für den Fall, dass der vereinbarte Rechnungsempfänger die Zahlung ablehnt, haftet der Auftraggeber für die Fälligkeit des gesamten Rechnungsbetrags. Sollte ein Kunde bei uns noch Außenstände oder Abschlagszahlungen nicht rechtzeitig geleistet haben, behalten wir uns vor gemietete Gegenstände abzuholen und weitere Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

 

Schriftform

Alle Änderungen des Mietvertrags bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabredungen sind nicht getroffen.

 

Gerichtsstand

Sofern der Mieter nicht Verbraucher ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Mieter auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.

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